Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

 

Herr Gemeinderat Parstorfer erscheint um 17:05 Uhr zur Sitzung.

 

 

Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 05. Februar 2024 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Haus 1

 

Lfd. Nr.

Frage

Beschluss / Antwort

1

Ist auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit folgenden Abmessungen zulässig:

Ja: 10      Nein:0

 

è Antwort: Ja

Länge:

15,99 m

Breite:

10,24 m

Wandhöhe:

+9,395 m über +-0,00

Firsthöhe:

+11,26 m über +-0,00

2

Ist auf der Südseite ein Anbau in EG und OG mit den Abmessungen von 6,00 m Länge und 9,74 m Breite und einer Wandhöhe von 7,02 m (inkl. Geländer) über +-0,00 zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

3

Ist auf der Ost- und Westseite jeweils ein erdgeschosshoher Anbau mit den Abmessungen von 5,24 m Länge und 2,50 m Breite und einer Wandhöhe von 3,96 m (inkl. Geländer) über +-0,00, zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

4

Ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20° möglich?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

 

 

Haus 2

 

Lfd. Nr.

Frage

Beschluss / Antwort

5

Ist auf dem Grundstück ein Gebäude mit folgenden Abmessungen zulässig:

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

Länge:

15,87 m

Breite:

8,37 m

Wandhöhe:

+9,395 m über +-0,00

Firsthöhe:

+10,92 m über +-0,00

6

Ist auf der Südseite ein erdgeschossiger Anbau mit den Abmessungen von 9,0 m Länge und 7,255 / 8,37 m Breite und einer Wandhöhe von 3,96 m (inkl. Geländer) über +-0,00 zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

7

Ist auf der Nordseite ein Anbau im Erdgeschoss mit den Abmessungen von 5,00 m Länge und 10,34 m Breite und einer Wandhöhe von 3,96 m (inkl. Geländer) über +-0,00 und zusätzlich im Obergeschoss mit den Abmessungen von 5,73 m Breite und 3,645 m Länge und einer Wandhöhe von 7,02 m (inkl. Geländer) über +-0,00 (Verkleinerung im OG auf Grund der Abstandsflächen) zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

8

Ist auf der Ostseite ein Anbau im EG und OG mit den Abmessungen von 15,99 m Länge und 0,00 / 1,97 m Breite und einer Wandhöhe von 7,02 m (inkl. Geländer) über +-0,00 zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

9

Ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 20° möglich?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

 

 

 

Tiefgarage

 

Lfd. Nr.

Frage

Beschluss / Antwort

10

Ist eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen, einhüftig unter das Haus 2 eingeschoben, zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

11

Ist ein Einfahrtsbauwerk mit den Abmessungen von 5,00 m Länge und 4,04 m Breite zulässig?

 

Ja: 10      Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.