Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stellt fest, dass es sich bei der beantragten Nutzung im „Atelier Nord“ aufgrund der vorgelegten Betriebsbeschreibung und der Stellungnahme des Landratsamtes, um ein „nicht störendes Gewerbe“ handelt.

 

Gleichzeitig wird für diese Nutzung einer Ausnahme für einen „sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieb“ gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO im „Allgemeinen Wohngebiet“ zugestimmt.