Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und

Anregungen:

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 07. Dezember 2023 lag in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 16. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Tutzing öffentlich aus (gem. § 4a Abs. 3 BauGB).

 

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

durchgeführt. Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden

gem. § 1 Abs. 7 BauGB folgender Abwägung unterzogen:

 

 

Folgende Behörden / Träger öffentlicher Belange brachten keine Anregungen oder

Bedenken vor:

 

·           LRA Starnberg, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 19.12.2023

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Es sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 8 "Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg" für den Bereich der Fl. Nrn. 376, 376/1, 376/2, 376/3, 376/4, 376/8 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 373/3, 379/2 und 384/4, Gemarkung Tutzing mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2024 als Satzung.