Sitzung: 20.02.2024 BOA/2024/02/20
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und
Anregungen:
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 07. Dezember 2023 lag in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 16. Januar 2024 im Rathaus der Gemeinde Tutzing öffentlich aus (gem. § 4a Abs. 3 BauGB).
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden
gem. § 1 Abs. 7 BauGB folgender Abwägung unterzogen:
Folgende Behörden / Träger öffentlicher Belange brachten keine
Anregungen oder
Bedenken vor:
· LRA Starnberg, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 19.12.2023
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange:
Es sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 8 "Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg" für den Bereich der Fl. Nrn. 376, 376/1, 376/2, 376/3, 376/4, 376/8 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 373/3, 379/2 und 384/4, Gemarkung Tutzing mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2024 als Satzung.