Sitzung: 06.02.2024 GR/2024/02/06
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19
Beschluss:
1. Die Gemeinde Tutzing erhebt Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid vom 16. Januar 2024.
2. Die Kanzlei hgrs, München, wird beauftragt, die Gemeinde im Rechtsstreit zu vertreten.
3. Herr Dipl.-Ing. (FH) Hans Ulich wird mit der technischen Begleitung des Rechtsstreites beauftragt.
4. Herr erster Bürgermeister Horn wird beauftragt und ermächtigt, für den Fall des Baubeginns des Mobilfunkmastes, beim Verwaltungsgericht eilbedürftig den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen.