Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 1

 

Frau 2. Bürgermeisterin Dörrenberg übernimmt die Sitzungsleitung.

 

 

Beschlüsse:

 

Grundgehalt:

 

Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 KWBG ergibt sich die Einstufung der Ämter der Beamten auf Zeit in den Besoldungsordnungen A und B (Anlage 1 BayBesG) entsprechenden Besoldungsgruppen aus der Anlage 1 KWBG.

Nach Art. 45 Abs. 4 Satz 4 KWBG wird die Höhe des Grundgehaltes nach Anlage 3 BayBesG bestimmt, in Ämtern der Besoldungsgruppe B jeweils nach dem Grundgehaltssatz der Endstufe.

Es ergibt sich deshalb eine Einstufung des ersten Bürgermeisters Ludwig Horn in Besoldungsgruppe B2.

 

 

Dienstaufwandsentschädigung:

 

Der erste Bürgermeister erhält als Dienstaufwandsentschädigung den in Anlage 2 zum KWBG genannten Höchstbetrag.

 

 

Reisekosten:

 

Die Reisekosten des ersten Bürgermeisters werden entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz abgerechnet (Art. 56 KWBG)

 

 

Nebentätigkeit:

 

Der Gemeinderat genehmigt Herrn ersten Bürgermeister Ludwig Horn befristet für das Jahr 2024 eine Nebentätigkeit.

 

 

 

 

Herr erster Bürgermeister Horn war gem. Art. 49 GO von der Beratung Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Herr erster Bürgermeister Horn übernimmt die Sitzungsleitung.