Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 29. November 2023 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird einer Befreiung gem. § 31 Abs. 3 BauGB von der Festsetzung A. 3. d) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 8 „Am Höhenrain“, 1. Änderung hinsichtlich der zulässigen Wandhöhe erteilt.

 

Die Begründung in Bezug auf die Straßenentwässerung erscheint schlüssig. Aus Sicht der Gemeinde Tutzing wirft die Befreiung aufgrund der topografischen Besonderheit des Grundstückes keine Präzedenzwirkung auf.