Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand des Bebauungsplanaufstellungs- und des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat beschließt, trotz der aktuell möglichen Umsetzung von nur 5 ha, das gesamte angedachte Areal von 20 ha in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufzunehmen und auszuweisen.

 

Hier soll eine Teilung des Geltungsbereiches in Bereich A für die aktuelle Umsetzung der 5 ha und in Bereich B für die spätere Umsetzung der verbleibenden 15 ha erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies im Bebauungsplanentwurf entsprechend zu berücksichtigen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt darauf zu achten, dass in den zweiten städtebaulichen Vertrag bzw. in die Durchführungsvereinbarung mit aufgenommen wird, dass die neu zu gründende Betreibergesellschaft ihren Sitz in der Gemeinde Tutzing anmeldet.