Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 26. Oktober 2023 (eingereicht bei der Gemeinde Tutzing am 26. Oktober 2023) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Frage Nr.

Frage

Beschluss             à Antwort

 

 

 

1 a

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die bestehenden Loggien im EG und OG in die beheizte Wohnfläche einzubeziehen?

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

1 b

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die bestehenden Loggien im EG und OG in die beheizte Wohnfläche einzubeziehen, wenn gleichzeitig der südseitige Erker zur Flächenkompensation entfernt wird?

Beschluss:

Ja:9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

2

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, an dem Gebäude statische Eingriffe vorzunehmen, sofern diese im Bestand nach statischen Berechnungen erfolgen? Im Einzelnen geht es ggf. u.a. um:

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

3 a

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die Haustechnik (u.a. Pelletheizung, Pelletttank, Pufferspeicher, Wechselrichter, Heizungssteuerung) in einem gebäudenahen Bestandsgebäude unterzubringen (z.B. Schuppen, Entfernung ca. 14,50 m)?

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

 

3 b

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die Haustechnik (u.a. Pelletheizung, Pelletttank, Pufferspeicher, Wechselrichter, Heizungssteuerung) in einem neu zu errichtenden, erdgeschossigen Anbau an der Nordfassade unterzubringen?

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

4 a

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, das bestehende Wohngebäude im westlichen Gebäudebereich nachträglich zu unterkellern?

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

4 b

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die Unterkellerung mit einer Außenzugangstreppe zu versehen?

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

5 a

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, einen neu zu errichtenden Keller unterirdisch auch außerhalb der bestehenden Gebäudeaußenkanten zu errichten?

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

5 b

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, in dem neu zu errichtenden Keller Räume für Technik und Lager unterzubringen? U.a. Räume für

 

-       Haustechnik und Heizung, Pufferspeicher

-       Lagerfläche für Pellets

-       Hauswirtschaftsraum, Waschküche, Trockenraum

-       Priv. Lagerräume

-       Priv. Zerlegeraum für Wild

-       Prof. Schleuderraum für Bienenhonig

Beschluss:

Ja: 9          Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.