Sitzung: 19.12.2023 BOA/2023/12/19
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 26. Oktober 2023 (eingereicht bei der Gemeinde Tutzing am 26. Oktober 2023) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage
Nr. |
Frage |
Beschluss à Antwort |
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1 a |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die bestehenden Loggien im EG und OG in die beheizte Wohnfläche einzubeziehen? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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1 b |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die bestehenden Loggien im EG und OG in die beheizte Wohnfläche einzubeziehen, wenn gleichzeitig der südseitige Erker zur Flächenkompensation entfernt wird? |
Beschluss: Ja:9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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2 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, an dem Gebäude statische Eingriffe vorzunehmen, sofern diese im Bestand nach statischen Berechnungen erfolgen? Im Einzelnen geht es ggf. u.a. um: |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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3 a |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die Haustechnik (u.a. Pelletheizung, Pelletttank, Pufferspeicher, Wechselrichter, Heizungssteuerung) in einem gebäudenahen Bestandsgebäude unterzubringen (z.B. Schuppen, Entfernung ca. 14,50 m)? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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3 b |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die Haustechnik (u.a. Pelletheizung, Pelletttank, Pufferspeicher, Wechselrichter, Heizungssteuerung) in einem neu zu errichtenden, erdgeschossigen Anbau an der Nordfassade unterzubringen? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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4 a |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, das bestehende Wohngebäude im westlichen Gebäudebereich nachträglich zu unterkellern? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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4 b |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, die Unterkellerung mit einer Außenzugangstreppe zu versehen? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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5 a |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, einen neu zu errichtenden Keller unterirdisch auch außerhalb der bestehenden Gebäudeaußenkanten zu errichten? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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5 b |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, in dem neu zu errichtenden Keller Räume für Technik und Lager unterzubringen? U.a. Räume für - Haustechnik und Heizung, Pufferspeicher - Lagerfläche für Pellets - Hauswirtschaftsraum, Waschküche, Trockenraum - Priv. Lagerräume - Priv. Zerlegeraum für Wild - Prof. Schleuderraum für Bienenhonig |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.