Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 06. Oktober 2023 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 26. Oktober 2023) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Frage Nr.

Frage

Beschluss, Antwort

 

1.)

Es ist geplant, die bestehende Terrasse durch einen Küchenanbau zu ersetzen. Die Terrasse befindet sich oberhalb des Kellers des Gebäudes. Kann einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der oben angeführten Gründe, bezüglich einer Überschreitung des Baufensters zugestimmt werden?

Beschluss: 

 

Ja: 9       Nein: 0  

è  Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.)

Kann einer Überschreitung der maximal zulässigen, überbaubaren Grundfläche von 320 m² um 17,6 m², unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe zugestimmt werden?

Beschluss: 

 

Ja: 9       Nein: 0  

è  Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

3.)

Kann einer Abweichung von Art. 6 Abs. 2 BayBO und von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung in Bezug auf die dargestellten Abstandsflächen zugestimmt werden.

Beschluss: 

 

Ja: 9       Nein: 0  

è  Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

 

Das gemeindlicher Einvernehmen wird erteilt.

Für die Fragen 1. und 2. wird einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zugestimmt.