Sitzung: 19.12.2023 BOA/2023/12/19
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen sieht sich der Gemeinderat nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Starnberg und der Unteren Immissionsschutzbehörde Gespräche zu führen, welche Möglichkeiten der Bauwerber hat, um das nichtstörende Gewerbe eindeutig nachzuweisen.(ggf. Immissionsgutachten)