Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

 

Herr Gemeinderat Piesch verlässt die Sitzung um 18:52 Uhr

 

 

Beschluss:

 

 

Da durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Kriegerdenkmal / Weilheimer Straße“ berührt werden, kann die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden.

 

Die Aufschüttung ist zu beseitigen und der ursprüngliche Geländeverlauf ist wieder herzustellen.