Sitzung: 19.12.2023 BOA/2023/12/19
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Herr Gemeinderat Piesch verlässt die Sitzung um 18:52 Uhr
Beschluss:
Da durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Kriegerdenkmal / Weilheimer Straße“ berührt werden, kann die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden.
Die Aufschüttung ist zu beseitigen und der ursprüngliche Geländeverlauf ist wieder herzustellen.