Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 27. November 2023 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 27. November 2023) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Frage Nr.

Frage

Beschluss

è Antwort

 

1

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, ein Betriebsleiterwohnhaus zu errichten?

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

2

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, das bestehende landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnhaus in zwei Ferienwohnungen umzunutzen?

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

3

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, im geplanten Neubau zusätzlich eine Altenteilerwohnung zu errichten (4 Generationen vorhanden)?

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

4

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, eine Doppelgarage zu errichten

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

5

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, den geplanten Neubau auf Fl. Nr. 1379 wie im Lageplan dargestellt zu errichten?

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

6

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, den geplanten Neubau mit den Maßen wie im Lageplan dargestellt zu errichten?

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

7

Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, den geplanten Neubau wie in der beiliegenden Systemskizze zu errichten?

Beschluss:

Ja: 9       Nein: 0

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt