Sitzung: 19.12.2023 BOA/2023/12/19
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 27. November 2023 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 27. November 2023) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage
Nr. |
Frage |
Beschluss è
Antwort |
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1 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, ein Betriebsleiterwohnhaus zu errichten? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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2 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, das bestehende landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnhaus in zwei Ferienwohnungen umzunutzen? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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3 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, im geplanten Neubau zusätzlich eine Altenteilerwohnung zu errichten (4 Generationen vorhanden)? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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4 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, eine Doppelgarage zu errichten |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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5 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, den geplanten Neubau auf Fl. Nr. 1379 wie im Lageplan dargestellt zu errichten? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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6 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, den geplanten Neubau mit den Maßen wie im Lageplan dargestellt zu errichten? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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7 |
Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, den geplanten Neubau wie in der beiliegenden Systemskizze zu errichten? |
Beschluss: Ja: 9 Nein: 0 è
Antwort:
Ja |
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Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt