Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 03. August 2023 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 24. Oktober 2023) wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

 

Begründung:

 

Durch das geplante Flachdach entspricht die Firsthöhe der Wandhöhe mit 11,68 m.

 

In der für die Beurteilung heranzuziehenden Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die eine Wandhöhe aufweisen, die dem Antrag entspricht. Die vorhandenen Wandhöhen in der Umgebungsbebauung sind deutlich niedriger ausgeführt. Insofern fügt sich das Gebäude aus Sicht der Gemeinde Tutzing nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein.

Die optische Viergeschossigkeit und die Wandhöhe würden in dem betreffenden Gefiert zu städtebaulichen Spannungen führen.

 

Des Weiteren wird das Landratsamt gebeten, die für das Grundstück bestehende Altlastenproblematik im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

 

 

Herr Gemeinderat Dr. Behrens-Ramberg war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.