Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

 

 

1.  Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing

(Zweitwohnungssteuersatzung)

 

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

 

§ 1

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert

 

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 20 v.H. der Jahresnettokaltmiete.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Tutzing, den XX.XX.2023

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin