Sitzung: 07.11.2023 GR/2023/11/07
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:
1.
Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing
(Zweitwohnungssteuersatzung)
Die Gemeinde Tutzing
erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und
des Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 1
§ 5 Abs. 1 wird
wie folgt geändert
Die Steuer beträgt
im Kalenderjahr 20 v.H. der Jahresnettokaltmiete.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Tutzing, den
XX.XX.2023
Marlene Greinwald
Erste
Bürgermeisterin