Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt, dass dem Vorschlag der Verwaltung zum Neuerlass der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) zugestimmt wird.

 

Dabei wird der Passus zum Umsatzsteuersatz für die ab 01.01.2024 umsatzsteuerpflichtengen vier Parkflächen (Parkplatz Kino, Parkplatz ehemalige TSV-Halle, Parkplatz Freibad, Parkplatz Südbad) aufgenommen. Außerdem wird die Bezeichnung des Parkbereiches „Parkplatz ehem. TSV-Turnhalle“ in „Parkplatz Greinwaldstr. 8“ geändert.

Die Anlagen 1-11 zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing für die gekennzeichneten Parkflächen, werden überarbeitet. Der Passus über die Ausnahmen von den Parkgebühren wird mit aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Neuerlass der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) in der nächsten Gemeinderatssitzung am 07.11.2023 mit der Bitte um Genehmigung vorzustellen.

Nach Inkrafttreten tritt die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14.11.2019, geändert durch Verordnungen vom 12.08.2020, 09.12.2020 und 20.10.2022 außer Kraft.