Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Unter den Voraussetzungen, dass durch vertragliche Regelungen

 

1.    im nordwestlich geplanten Gebäude im Erdgeschoss Gewerbe und in den anderen Geschossen Mitarbeiterwohnungen für das Krankenhaus Tutzing und

 

2.    im südwestlich geplanten Gebäude vollständig Mitarbeiterwohnungen für das Krankenhaus Tutzing umgesetzt werden,

 

stimmt der Bau- und Ortsplanungsausschuss der vom Architekturbüro Höldrich, Garmisch-Partenkirchen, in der Sitzung vorgestellten Bauvoranfrage (Fassung September 2023) zu.

 

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss spricht sich dafür aus, das gegenständliche Flurstück aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbereich 2, herauszulösen und für das vorgestellte Vorhaben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen den entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.