Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage in der Fassung vom 12. September 2023 wird zugestimmt.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss ist der Auffassung, dass – soweit die Einhaltung der Abstandsflächen im Antrag auf Baugenehmigung nachgewiesen werden kann – sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Die Versiegelung durch die Nebenanlagen (Feuerwehrzufahrt, fußläufige Zuwegung, oberirdische Stellplätze) ist zu reduzieren.

 

Die Feuerwehrzufahrt und die fußläufige Erschließung sollen nicht extra, sondern kombiniert ausgeführt werden.