Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

2.     Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert, und Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert, folgende Satzung:

 

§ 1 Änderung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 04.08.2021 einschließlich der Änderungen vom 28.06.2023 wird wie folgt geändert:

 

  1. Der § 5 Nr. 5.1 und 5.2 wird wie folgt, neu gefasst:

 

5.1.1         Grundschule Traubing

5.1.1.1    Halle Grundschule Traubing

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Mehrwertsteuer ab 01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%)

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

1,50 € je Stunde

3,00 € je Stunde

incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Schulen

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Sonstige

7,50 € je Stunde

7,50 € je Stunde

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

 

5.1.1.2    Rasenspielfeld bei der Grundschule Traubing

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Mehrwertsteuer ab 01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%)

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

0,00 €

0,00 €

incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Schulen

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Sonstige

Kostenrahmen von 100 € bis 1.000 € je nach Veranstaltung

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

 

 

5.1.2         Halle Grund- und Mittelschule Tutzing

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Mehrwertsteuer ab 01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%)

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

2,50 € je Stunde

5,00 € je Stunde

incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Schulen

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Sonstige

13,50 € je Stunde

13,50 € je Stunde

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

 

5.1.3         Würmseehalle / Würmseestadion

5.1.3.1    Halle / Gymnastikraum

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Mehrwertsteuer ab 01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%)

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

5,00 € je Stunde/Hallenteil

7,50 € je Stunde/Hallenteil

incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Schulen

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Sonstige

25,00 € je Stunde/Hallenteil

25,00 € je Stunde/Hallenteil

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

5.1.3.2    Würmseestadion

 

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

Mehrwertsteuer ab 01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%)

Tutzinger Vereine, Verbände usw.

0,00 €

0,00 €

incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Schulen

tatsächlich errechneter Stundensatz

tatsächlich errechneter Stundensatz

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Sonstige

Kostenrahmen von 100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

 

5.2     Gebühren für Veranstaltungen

 

5.2.1 Hallen Grundschule Traubing und Grund- und Mittelschule Tutzing

Kinder / Jugendliche

Erwachsene

Mehrwertsteuer ab 01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%)

Gebührenrahmen von 25,00 € bis 250,00 € je Stunde

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

5.2.2         Würmseehalle

Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen ohne Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 80 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 50 €/Tag

incl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung

(derzeit 19%)

 

Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen mit Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag

incl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung

(derzeit 19%)

 

Sportveranstaltungen auswärtiger Vereine ohne Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag

zzgl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung

(derzeit 19%)

 

Sportveranstaltungen auswärtiger Vereine mit Eintritt:

-          Erwachsene: pro Hallenteil 180 €/Tag

-          Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 150 €/Tag

zzgl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung

(derzeit 19%)

 

Sonstige Veranstaltungen, wie z.B. Messen, Ausstellungen, Konzerte:

-          Kostenrahmen von 100,00 € bis 1.000 € je Hallenteil

zzgl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung

(derzeit 19%)

 

 

5.2.3         Würmseestadion

Kostenrahmen von 100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung

zzgl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung

(derzeit 19%)

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Tutzing, den XX.XX.2023

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin