Sitzung: 10.10.2023 GR/2023/10/10
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Die Gemeinde
Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1
Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April
1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24.
Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert, und Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch §§ 2, 3 des
Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert, folgende Satzung:
§ 1 Änderung
Die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der
Gemeinde Tutzing vom 04.08.2021 einschließlich der Änderungen vom 28.06.2023
wird wie folgt geändert:
- Der § 5 Nr. 5.1 und 5.2 wird wie folgt,
neu gefasst:
5.1.1
Grundschule Traubing
5.1.1.1
Halle Grundschule Traubing
5.1.1.2
Rasenspielfeld bei der
Grundschule Traubing
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Mehrwertsteuer ab
01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%) |
Tutzinger
Vereine, Verbände usw. |
0,00 € |
0,00 € |
incl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Schulen |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Sonstige |
Kostenrahmen von
100 € bis 1.000 € je nach Veranstaltung |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
5.1.2
Halle Grund- und
Mittelschule Tutzing
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Mehrwertsteuer ab
01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%) |
Tutzinger
Vereine, Verbände usw. |
2,50 € je Stunde |
5,00 € je Stunde |
incl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Schulen |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Sonstige |
13,50 € je Stunde |
13,50 € je Stunde |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
5.1.3
Würmseehalle /
Würmseestadion
5.1.3.1
Halle / Gymnastikraum
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Mehrwertsteuer ab
01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%) |
Tutzinger
Vereine, Verbände usw. |
5,00 € je
Stunde/Hallenteil |
7,50 € je
Stunde/Hallenteil |
incl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Schulen |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Sonstige |
25,00 € je
Stunde/Hallenteil |
25,00 € je
Stunde/Hallenteil |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
5.1.3.2
Würmseestadion
|
Kinder/Jugendliche |
Erwachsene |
Mehrwertsteuer ab
01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%) |
Tutzinger
Vereine, Verbände usw. |
0,00 € |
0,00 € |
incl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Schulen |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
tatsächlich
errechneter Stundensatz |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
Sonstige |
Kostenrahmen von
100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
5.2
Gebühren für
Veranstaltungen
5.2.1 Hallen
Grundschule Traubing und Grund- und Mittelschule Tutzing
Kinder /
Jugendliche |
Erwachsene |
Mehrwertsteuer ab
01.01.2024 bei sportlicher Nutzung der Einrichtung (derzeit 19%) |
Gebührenrahmen
von 25,00 € bis 250,00 € je Stunde |
zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer |
5.2.2
Würmseehalle
Sportveranstaltungen
von Tutzinger Vereinen ohne Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 80 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 50 €/Tag |
incl. der ab
01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung (derzeit 19%) |
Sportveranstaltungen von Tutzinger Vereinen mit Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag |
incl. der ab 01.01.2024 gesetzlichen
Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung (derzeit 19%) |
Sportveranstaltungen
auswärtiger Vereine ohne Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 120 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 80 €/Tag |
zzgl. der ab
01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung (derzeit 19%) |
Sportveranstaltungen
auswärtiger Vereine mit Eintritt: -
Erwachsene: pro Hallenteil 180 €/Tag -
Kinder/Jugendliche: pro Hallenteil 150 €/Tag |
zzgl. der ab
01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung (derzeit 19%) |
Sonstige
Veranstaltungen, wie z.B. Messen, Ausstellungen, Konzerte: -
Kostenrahmen von 100,00 € bis 1.000 € je Hallenteil |
zzgl. der ab
01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung (derzeit 19%) |
5.2.3
Würmseestadion
Kostenrahmen von
100 € bis 10.000 € je nach Veranstaltung |
zzgl. der ab
01.01.2024 gesetzlichen Mehrwertsteuer bei sportlicher Nutzung (derzeit 19%) |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tutzing, den XX.XX.2023
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin