Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer dahingehend zu ändern, dass der Steuersatz von derzeit 12 % der Jahresnettokaltmiete auf 20 % erhöht wird.

Die Änderung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.