Sitzung: 19.09.2023 HFW/2023/09/19
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer dahingehend zu ändern, dass der Steuersatz von derzeit 12 %
der Jahresnettokaltmiete auf 20 % erhöht wird.
Die Änderung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.