Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss beschließt, dass sich die Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen für sportliche Aktivitäten der Vereine, welche ab 01.01.2024 umsatzsteuerpflichtig werden um den Unterschiedsbetrag für die gesetzliche Umsatzsteuer reduzieren, damit sie beim aktuellen Gebührensatz bleiben. Die aktuellen Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen für sportliche Aktivitäten der Schulen, welche ab 01.01.2024 umsatzsteuerpflichtig werden verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dahingehend eine entsprechende Änderungssatzung zu erlassen.

 

In der nächsten Kostenkalkulation soll die Umsatzsteuer berücksichtigt und einberechnet werden.