Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Für den Fall der Einreichung eines Antrages auf Baugenehmigung auf der Grundlage der vorgestellten Planung, signalisiert der Bau- und Ortsplanungsausschuss die Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung A.6.b.) des Bauraums des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 31 b für das Gebiet „Zwischen Weilheimer Straße und Tutzinger Straße“ gemäß § 31 Abs. 3 BauGB.

 

Es wird weiterhin signalisiert, dass eine Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 31 b  festgesetzten GFZ nicht erteilt wird.