Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage in der Fassung vom September 2023 wird zugestimmt.

 

Für den Fall der Einreichung eines Antrages auf Baugenehmigung auf der Grundlage der Bauvoranfrage, wird Frau erste Bürgermeisterin Greinwald ermächtigt und beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Begründung:

 

Das gegenständliche Flurstück ist seit mehreren Jahrzehnten mit einem Wohngebäude bebaut. Das eingereichte Vorhaben entspricht in etwa der Kubatur und Masse des bestehenden Gebäudes. Insofern sieht der Bau- und Ortsplanungsausschuss in dem vorliegenden Fall keinen Neubau bzw. eine Errichtung eines Gebäudes im Sinne des Art. 3 der Tutzinger Ortsbausatzung (Mindestgrößen von Baugrundstücken), sondern einen Ersatzbau. Diese Begründung allein, führt jedoch nach Auffassung des Ausschusses noch nicht zu einem Einvernehmen in Hinsicht auf die Unterschreitung der Mindestgrundstücksgrößen.

 

Das gegenständliche Wohngebäude befindet sich direkt auf der nördlichen Grenze zum Nachbarflurstück 706/15, ohne Einhaltung von Abstandsflächen. Durch die Beseitigung des Gebäudes und die Errichtung eines Ersatzbaus unter Wahrung der Abstandsflächen, würde dieser rechtliche Missstand beseitigt und eine rechtlich einwandfreie Situation hergestellt. Dies auch vor dem Hintergrund des Nachbarschutzes.

 

Aufgrund der Situierung des Bestandsgebäudes auf der Grundstücksgrenze und durch die Wiederherstellung der Abstandsflächen durch den Ersatzbau, sieht der Ausschuss hier einen besonderen Fall, der keine Präzedenzwirkung in Hinsicht auf die Mindestgrundstücksgrößen entfaltet. 

 

Durch das Zusammenwirken der vorbenannten Begründungspunkte war daher die Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens möglich.