Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 in Bezug auf die Unvereinbarkeit des § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren) mit dem Europarecht zur Kenntnis. Damit ist ein beschleunigtes Verfahren im planungsrechtlichen Außenbereich künftig nicht mehr möglich.