Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, künftig vor jeder öffentlichen ordentlichen Sitzung des Gemeinderates eine 15-minütige Einwohnerfragestunde anzubieten, ohne dass dafür jeweils ein neuer Antrag gestellt werden muss. Die Bekanntmachung der öffentlichen Tagesordnung ist jeweils mit folgendem Hinweis zu versehen:

 

„Ab 18:00 Uhr beginnt eine 15-minütige Einwohnerfragestunde vor der öffentlichen ordentlichen Sitzung“

 

Für die Abhaltung der Einwohnerfragestunde werden folgende Regeln beschlossen:

 

a)    Vor Eröffnung der öffentlichen ordentlichen Sitzung des Gemeinderates gibt die erste Bürgermeisterin als Vorsitzende der Einwohnerfragestunde den persönlich anwesenden Gemeindeangehörigen, welche sich mit Namen und Wohnadresse vorstellen, die Gelegenheit, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten an das Gremium zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Fragen müssen für die öffentliche Behandlung geeignet sein und in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen.

 

b)    Die Einwohnerfragestunde ist auf 15 Minuten begrenzt.

 

c)    Frageberechtigt sind alle Gemeindeangehörigen.

 

d)    Die Fragen beantwortet grundsätzlich die erste Bürgermeisterin bzw. die von ihr mit der Beantwortung beauftragte Person, außer die Frage wird direkt an ein Gemeinderatsmitglied gerichtet.

 

e)    Jeder Fragesteller/in kann nicht mehr als zwei Angelegenheiten zur Sprache bringen und muss eine maximale Redezeit von 3 Minuten einhalten.

 

f)     Es sind keine Fragen zur aktuellen öffentlichen Tagesordnung der folgenden Sitzung möglich.

 

Sollten Sitzungen des Gemeinderates mit einem nichtöffentlichen Teil beginnen, wird die Sitzung nach diesem, für 15 Minuten unterbrochen. In dieser Zeit wird dann die Einwohnerfragestunde abgehalten. Im Anschluss beginnt dann der öffentliche Teil der Sitzung.