Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 14. Juni 2023 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 16. Juni 2023) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 16 „Schnupfenwiesen“, 7. Änderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2016, zugestimmt:

 

1.    Grundfläche (Festsetzung: I. 2.1):

   

Zustimmung zur Verschiebung der überschreitenden Grundfläche von 14,6 m² von dem südwestlichen Gebäude auf der Fl. Nr. 273 zum nordöstlichen Gebäude auf der Fl. Nr. 273, Gemarkung Tutzing, sowie Überschreitung der zulässigen Grundfläche des nordöstlichen Gebäudes für den Südbalkon um 13,6 m² und für den Westbalkon um 13,8 m².

 

 

2.    Baugrenze (Festsetzung: I 3.1):

 

Zustimmung zur Überschreitung des festgesetzten Baufensters für den Südbalkon um 1,0 m und für den Westbalkon um 1,0 m².

 

 

Weiterhin folgt der Bau- und Ortsplanungsausschuss der Empfehlung des Planungsverbandes aus seinem Schreiben vom 18. Juli 2023 und spricht sich dafür aus, den Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ dem Grunde nach einer Gesamtüberarbeitung zu unterziehen. Dies vor dem Hintergrund, um einerseits die zugestimmten Befreiungen für die Flurstücke Fl. Nrn. 273 und 273/1, Gemarkung Tutzing, aufzufangen und andererseits eine geordnete, städtebauliche Weiterentwicklung des Quartiers und ein etwaiges Nachverdichtungspotential im gesamten Geltungsbereich zu untersuchen und neu zu regeln.