Nachtrag: 30.06.2023

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Anwesend: 18

Beschluss:

Der Gemeinderat Tutzing beschließt hinsichtlich des vorgelegten Solarkonzepts für den Landkreis Starnberg Folgendes:

 

Dem Grunde nach begrüßt der Gemeinderat eine landkreisweite Solarkonzeption. Dies jedoch mit folgenden, nicht abschließenden Einsprüchen und Änderungen:

 

-          Es wird Einspruch gegen die im Plan ausgeschlossene Solarfläche an der Ascheringer Straße, Ortsteil Traubing, Fl. Nr. 254, Gemarkung Traubing, ehemalige Kiesgrube Groll, erhoben. Für den gekennzeichneten Teilbereich sehen wir weder naturschutzrechliche noch andere Bedenken.

 

-          Weiter legen wir Einspruch gegen die Festlegungen der Solarflächen in der Bernrieder Straße und Gröschlstraße, Tutzing, m.u. Fl. Nrn. 797, 804, 805, 808, 809, 811, 665/3, 665/7, 664/2, 664/1, 666/36, 660/11, 666/35, 660/12, 660/10, 664,  671, 666/34, Gemarkung Tutzing, ein. Diese Flächen befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Bebauung. Grundsätzlich sollen keine Solarflächen entlang der Bernrieder Straße zwischen Tutzing und Unterzeismering ausgewiesen werden.

 

-          Des Weiteren sollen Solaranlagen in potentiellen Hochwassergebieten wie z.B. südlich und östlich des Ortsteiles Traubing, entlang der Gewässer III. Ordnung „Schwarzer Graben“ und „Deixlfurter Bach“, ausgeschlossen sein.

 

-          Im gesamten ortsbild- und landschaftsprägenden Bereich der Ilkahöhe (m.u. Fl. Nrn. 2123, 1683, 1707, 1741/67, 2125, 2164, 1847/2, 1847/1, 1990, etc.) soll eine Ausweisung von Solarflächen ausgeschlossen werden.  

 

-          In einem Bereich von 200 Meter von den Ortsrändern sollen Solaranlagen ausgeschlossen werden.

 

Aufgrund der sehr kurzen Rückmeldefrist, war eine umfassende und tiefgreifende Prüfung für das gesamte Gemeindegebiet sowie eine ausführliche Diskussion im Gemeinderat in Bezug auf eine so wichtige Thematik, kaum möglich. Insofern behält sich die Gemeinde Tutzing vor, weitere auszuschließende sowie „Positivflächen“ zu melden.