Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Brombergweg“, Teilbereich 3, für den Bereich der Fl. Nrn. 798 Teil, 799, 799/1, 799/2 und 800 der Gemarkung Traubing.

 

Für die Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wird die Verwaltung angewiesen, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.

 

Mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten sowie der Durchführungsvereinbarung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum Bebauungsplan, wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dabelstein, München, beauftragt.

 

Die gesamte Flächennutzungsplanänderungsverfahren, einschließlich des

Feststellungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

 

Der Gemeinderat setzt für die Aufnahme in die Prioritätenliste der Bauleitplanung folgende Priorität fest: Kategorie „Öffentliches Interesse“ und „Dringlichkeit“.