Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 „Brombergweg“ für den Teilbereich 3, im Bereich der Fl. Nrn. 798 Teil, 799, 799/1, 799/2 und 800 der Gemarkung Traubing, mit Durchführungsvereinbarung und Vorhaben- und Erschließungsplan.

 

Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wird die Verwaltung angewiesen, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.

 

Mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten sowie der Durchführungsvereinbarung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes, wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dabelstein, München, beauftragt.

 

Das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

 

mehrheitlich beschlossen   Ja: 19   Nein: 0   Anwesend: 19

 

 

Der Gemeinderat setzt für die Aufnahme in die Prioritätenliste der Bauleitplanung folgende Priorität fest: Kategorie „Öffentliches Interesse“ und „Dringlichkeit“.