Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 110 „Bürgersolarkraftwerk am Oberen Hirschberg“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zu beauftragen. 

 

Mit der Ausarbeitung der notwendigen Verträge (Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme, etc.) wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dabelstein, München, beauftragt.

 

Eine Übertragung an den Bau- und Ortsplanungsausschuss findet gegenwärtig noch nicht statt.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung soll eine Ortsbesichtigung des Areals durch den Gemeinderat stattfinden, um den tatsächlichen Geltungsbereich der Bauleitplanung abklären zu können. Gegebenenfalls müsste noch eine Änderung des Geltungsbereiches vorgenommen werden.

 

Der Gemeinderat setzt für die Aufnahme in die Prioritätenliste der Bauleitplanung folgende Priorität fest: Kategorie „Öffentliches Interesse“ und „Dringlichkeit“.