Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende Änderungssatzung:

 

 

1.    Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2021 (GVBl. S. 40) geändert, und Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert, folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 04.08.2021 wird wie folgt geändert:

  1. In § 3 Abs. 3 werden die Wörter „Würmseehalle oder des Würmseestadions“ gestrichen und durch das Wort „Sporteinrichtungen“ ersetzt.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Tutzing, den XX.XX.XXXX

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin