Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Herr Sommer, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, erörterte zum Thema „Mobilfunkmasten in Monatshausen“ zwei mögliche Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteile.

 

Vorschlag A „Einvernehmensverweigerung“

 

Vorteile des Vorgehens (allein) der Einvernehmensverweigerung

  • Verfahrensgegenstand ist nur das beantragte Vorhaben (gegen einen Standort).
  • Nichterteilung/Aufhebung der Genehmigung erfordert ggf. neuen Bauantrag
  • Gemeinde muss sich nicht zugleich für – ggf. mehrere – Positivstandort(e)
    an anderer Stelle entscheiden
  • inhaltliche und zeitliche Unsicherheiten der Planung werden vermieden

 

Nachteile:

       wird die Baugenehmigung rechtskräftig zugesprochen, hat die Gemeinde keine

weitere Handhabe mehr (z.B. durch Planung)

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Vorschlag B „Planungsrecht“

 

Vorteile (auch) der Konzentrations-flächenplanung auf FNP-Ebene

       Zusätzliches rechtliches Argument gegen die Baugenehmigung (öffentlicher Belang)

       Landratsamt ist an das (rechtzeitige) Ergebnis der Planung grds. gebunden

       Gemeinde steuert für den Geltungs-bereich der Planung die Standortfrage auch für

künftige Fälle

 

Nachteile:

       tatsächlich und rechtlich komplexes Verfahren; aufwändig

       erfordert Entscheidung für (mindestens) einen Alternativstandort (Konfliktpotenzial)

Kosten

 

Der Umwelt-, Energie und Verkehrsausschuss lehnte die planungsrechtliche Möglichkeit - Vorschlag B - zur weiteren Verfolgung ab.

Der Umwelt-, Energie und Verkehrsausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat somit die Variante „A“ der Einvernehmensverweigerung.