Sitzung: 23.05.2023 UEV/2023/05/23
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Anwesend: 8
Beschluss:
Herr Sommer, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, erörterte zum
Thema „Mobilfunkmasten in Monatshausen“ zwei mögliche Handlungsoptionen und
deren Vor- und Nachteile.
Vorschlag A „Einvernehmensverweigerung“
Vorteile des Vorgehens (allein) der Einvernehmensverweigerung
- Verfahrensgegenstand ist nur das beantragte Vorhaben (gegen einen Standort).
- Nichterteilung/Aufhebung der Genehmigung erfordert ggf. neuen Bauantrag
- Gemeinde muss sich nicht
zugleich für – ggf. mehrere – Positivstandort(e)
an anderer Stelle entscheiden - inhaltliche und zeitliche Unsicherheiten der Planung werden vermieden
Nachteile:
• wird die Baugenehmigung rechtskräftig zugesprochen, hat die Gemeinde keine
weitere Handhabe mehr (z.B. durch Planung)
__________________________________________________________________________
Vorschlag B „Planungsrecht“
Vorteile (auch) der Konzentrations-flächenplanung auf FNP-Ebene
• Zusätzliches rechtliches Argument gegen die Baugenehmigung (öffentlicher Belang)
• Landratsamt ist an das (rechtzeitige) Ergebnis der Planung grds. gebunden
• Gemeinde steuert für den Geltungs-bereich der Planung die Standortfrage auch für
künftige Fälle
Nachteile:
• tatsächlich und rechtlich komplexes Verfahren; aufwändig
• erfordert Entscheidung für (mindestens) einen Alternativstandort (Konfliktpotenzial)
Kosten
Der Umwelt-, Energie und Verkehrsausschuss lehnte die planungsrechtliche Möglichkeit - Vorschlag B - zur weiteren Verfolgung ab.
Der Umwelt-, Energie und Verkehrsausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat somit die Variante „A“ der Einvernehmensverweigerung.