Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 06. April 2023 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Lfd. Nr.

Frage

Beschluss / Antwort

1

Hat der bestehende Bebauungsplan 76/57 von 1958 noch Gültigkeit?

Ja: 9    Nein: 0

è Antwort: Ja

2

Ist eine Vergrößerung des Gebäudes möglich?

Ja: 0    Nein: 9

è Antwort: Nein

Verweis auf die Festsetzungen des BPl

3

Ist eine architektonische Veränderung des Gebäudes möglich?

Ja: 9    Nein: 0

è Antwort: Ja

4

Ist eine Neubebauung in jetziger Größe möglich?

Ja: 0    Nein: 9

è Antwort: Nein

Verweis auf die Festsetzungen des BPl

5

Ist eine Neubebauung mit zwei WE möglich?

Ja: 9    Nein: 0

è Antwort: Ja

6

Ist eine Neubebauung mit einem Doppelhaus möglich?

Ja: 9    Nein: 0

è Antwort: Ja

7

Ist eine Neubebauung größer als der Bestand möglich?

Ja: 0    Nein: 9

è Antwort: Nein

Verweis auf die Festsetzungen des BPl

8

Ist eine Bebauung architektonisch anlehnend an den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 46 Nordwest / Teilbebauungsplan 7 / Beiselestraße Nord denkbar?

Ja: 0    Nein: 9

è Antwort: Nein

9

Hat die Festsetzung von einer Dachneigung 20° - 23°

im bestehenden Bebauungsplan 76/57 von 1958 noch Gültigkeit?

Ja: 9    Nein: 0

è Antwort: Ja

10

Hat die Festsetzung von einer Traufhöhe von 3,2 Meter im bestehenden Bebauungsplan 76/56 von 1958 noch Gültigkeit?

Ja: 9    Nein: 0

è Antwort: Ja