Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Brombergweg“, Teilbereich 3, für den Bereich der Fl. Nrn. 798 Teil, 799, 799/1, 799/2 und 800 der Gemarkung Traubing

 

Für die Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wird die Verwaltung angewiesen, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.

 

Mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten sowie der Durchführungsvereinbarung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum Bebauungsplan, wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dabelstein, München, beauftragt.

 

Die gesamte Flächennutzungsplanänderungsverfahren, einschließlich des Feststellungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Gemeinderates die Liste der Prioritäten der anhängigen Bauleitplanungen der Kategorie 1 „öffentliches Interesse“ und „dringend“ vorzulegen, damit die Priorität eingestuft werden kann.