Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 „Brombergweg“ für den Teilbereich 3 für den Bereich der Fl. Nrn. 798 Teil, 799, 799/1, 799/2 und 800 der Gemarkung Traubing, mit Durchführungsvereinbarung und Vorhaben- und Erschließungsplan.

 

Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wird die Verwaltung angewiesen, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.

 

Mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten sowie der Durchführungsvereinbarung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes, wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dabelstein, München, beauftragt.

 

Die gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Gemeinderates die Liste der Prioritäten der anhängigen Bauleitplanungen der Kategorie 1 „öffentliches Interesse“ und „dringend“ vorzulegen, damit die Priorität eingestuft werden kann.