Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende Änderungssatzung:

 

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert, folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

 

Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 24.11.2020 wird wie folgt geändert:

  1. § 5 Absatz 1 wird gestrichen.
  2. In § 5 Absatz 2 werden die Wörter „Würmseehalle sowie das Würmseestadion“ gestrichen und durch das Wort „Sporteinrichtungen“ ersetzt.
  3. Die Absätze in § 5 werden durch die Streichung des ersten Absatzes entsprechend neu nummeriert.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Tutzing, den XX.XX.XXXX

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin