Sitzung: 02.05.2023 GR/2023/05/02
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende Änderungssatzung:
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der
Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde
Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.
796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022
(GVBl. S. 674) geändert, folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Satzung über die Gebühren für die
Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 24.11.2020 wird
wie folgt geändert:
- § 5 Absatz 1 wird gestrichen.
- In § 5 Absatz 2 werden die Wörter
„Würmseehalle sowie das Würmseestadion“ gestrichen und durch das Wort
„Sporteinrichtungen“ ersetzt.
- Die Absätze in § 5 werden durch
die Streichung des ersten Absatzes entsprechend neu nummeriert.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tutzing, den XX.XX.XXXX
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin