Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Nachdem die Verhandlungen mit den Eigentümern zu keinem Ergebnis hinsichtlich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geführt haben, beschließt der Bau- und Ortsplanungsausschuss die Weiterführung des Bebauungsplanes als eigenes Bauleitplanverfahren der Gemeinde, um dieses wichtige Areal im Bahnhofsumfeld als Bebauungsplan Nr. 84,  Teilbebauungsplan 1, einer Bauleitplanung zuzuführen und zu sichern.

 

Das Büro Büscher Architekten und Herr Rechtsanwalt Dr. Gronefeld werden beauftragt, den Bebauungsplan an die öffentlichen Interessen der Gemeinde Tutzing hinsichtlich Gewerbe, Höhenentwicklung, Situierung und geförderten Wohnraum anzupassen.