Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss bleibt bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens für die Frage 2 b und beantwortet sie nach wie vor mit „Nein“.

 

 

Begründung:

 

Der Ausschuss kann der Argumentation des Landratsamtes Starnberg aus dem Schreiben vom 30. Januar 2023 nicht folgen. Das angeführte Gebäude auf der Fl. Nr. 595 ist nach Auffassung der Gemeinde ein sog. „Ausreißer“. Weitere Gebäude mit der beantragten Wandhöhe, die als Bezugsfall herangezogen werden könnten, sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden.

 

Weiterhin besitzt die Straße „Am Höhenberg“ aus Sicht des Ausschusses trennenden Charakter, so dass Gebäude nördlich dieser Straße für Bauvorhaben südlich der Straße nicht als Bezugsfall dienlich sein können.