Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

 

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 13. Januar 2023 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Gleichzeitig wird eine Befreiung von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Tutzinger Ortsbausatzung dahingehend erteilt, dass keine Tiefgarage aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten errichtet werden muss und die Stellplätze oberirdisch nachgewiesen werden können.