Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die detaillierten Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Sommer hinsichtlich der rechtlichen Situation der Gemeinde Tutzing in Bezug auf die beabsichtigte Erstellung eines ca. 58 m hohen Mobilfunkmastes östlich von Monatshausen zur Kenntnis.

 

Nachdem nicht ersichtlich ist, warum ein Mobilfunkmast an der beantragten Stelle notwendig ist, die Dimensionierung mit 58 m völlig überzogen erscheint, aufgrund mehrerer Ungereimtheiten im Bauantrag und naturfachlicher Bedenken, spricht sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, dass dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung durch den Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden soll.

 

Herr Rechtsanwalt Sommer wird beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den BOA auszuarbeiten, der die in der Sitzung des Gemeinderates besprochenen Punkte zur Versagung enthalten soll. Der Beschlussvorschlag soll dem BOA noch vor der Sitzung zugehen.

 

Über den Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Zurverfügungstellung von gemeindlichen Grundstücken für Mobilfunkanlagen wird zu einem anderen Zeitpunkt entschieden.