Sitzung: 07.02.2023 GR/2023/02/07
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Tutzing
(Landkreis Starnberg)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.588.800,00
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.722.000,00
€.
§
2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
1.000.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330
v.H.
1.2 für Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Tutzing, 2023 Gemeinde
Tutzing
Marlene
Greinwald
Erste
Bürgermeisterin
Der Gemeinderat beschließt
den Finanzplan für den Zeitraum 2022-2026.