Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:

 

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Tutzing

 

(Landkreis Starnberg)

 

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt ab

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                      25.588.800,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                          6.722.000,00 €.

 

 

§ 2

 

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.      Grundsteuer

1.1  für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                               330 v.H.

1.2  für Grundstücke (B)                                                                                           340 v.H.

2.    Gewerbesteuer                                                                                                  300 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Tutzing,         2023                                                                  Gemeinde Tutzing

 

 

 

                                                                                                          Marlene Greinwald

                                                                                                          Erste Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2022-2026.