Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss billigt den Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 24. Januar 2023.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Reicherzer wird beauftragt, den zweiten Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauwerber und der Gemeinde Tutzing auszuarbeiten.