Sitzung: 08.12.2022 GR/2022/12/08
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat Tutzing beschließt folgende Änderungssatzung:
- Satzung
zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing
-FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG-
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. Seite 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. Seite 264), folgende Satzung:
§ 1
Änderung
Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Tutzing vom 24.11.2020 wird wie folgt geändert:
- In § 3 Abs. 1 Buchst. a werden die Worte „i. V. m. § 28“ gestrichen.
- Bei § 3 Abs. 1 Buchst. c wird nach dem ersten Satz folgender weiterer Satz eingefügt „Die Gebührenerhebung beginnt am 1. Tag nach Ablauf des Nutzungsrechts und wird nach angefangenen Monaten berechnet.“.
- Der Absatz unter § 4 mit folgendem Inhalt: „Soweit das bereits erworbene Nutzungsrecht durch eine neu beginnende Ruhefrist (i. d. R. eine erneute Bestattung) wird die entstehende Gebühr gemäß § 4 anteilig auf den jeweiligen vorstehenden Gebührensatz berechnet.“ wird als Absatz 2 durch „(2)“ vorweg gekennzeichnet.
- In § 4 Abs. 2 wird „§ 4“ durch „§ 3“ ersetzt und nach den Worten „…erneute Bestattung)“ werden die Worte „zu laufen beginnt,“ eingefügt.
- In § 4 Abs. 5 werden nach den Worten „…der neuen Ruhefrist zu entrichten“ die Worte „(auf § 3 Abs. 1 Buchst. c wird verwiesen)“ eingefügt.
- In § 5 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 wird zwischen den Wörtern „je Tag“ das Wort „angefangenen“ eingefügt.
- In § 5 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2 wird zwischen den Wörtern „je Benutzungstag“ das Wort „angefangenen“ eingefügt.
- § 7 Abs. 1 werden die Gebühren „196,35 €“ durch „201,71 €“ und die Gebühren „41,65 €“ durch „45,22 €“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Gemeinde Tutzing
XX. Dezember 2022
Erste Bürgermeisterin
Marlene Greinwald