Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt den bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan

Nr. 88 „Unterzeismering – Ortsmitte“ in Teilbebauungspläne aufzuteilen.

Dabei soll auf der Grundlage der vorliegenden Anträge der Teilbebauungsplan 1 herausgeteilt werden, der den Bereich der Fl. Nrn. 721/2 Teil, 721/3, 721/4, 721/5, 725/2, 725/3 Teil, 725/4, 729/Teil und 722 der Gemarkung Tutzing umfasst.

 

2.    Das Architekturbüro Büscher, München, wird mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes für den Teilbebauungsplan 1 beauftragt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

4.    Der Gemeinderat überträgt das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.