Sitzung: 08.11.2022 GR/2022/11/08
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt den bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
Nr. 88 „Unterzeismering – Ortsmitte“ in Teilbebauungspläne aufzuteilen.
Dabei soll auf der Grundlage der vorliegenden Anträge der Teilbebauungsplan 1 herausgeteilt werden, der den Bereich der Fl. Nrn. 721/2 Teil, 721/3, 721/4, 721/5, 725/2, 725/3 Teil, 725/4, 729/Teil und 722 der Gemarkung Tutzing umfasst.
2. Das Architekturbüro Büscher, München, wird mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes für den Teilbebauungsplan 1 beauftragt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
4. Der Gemeinderat überträgt das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.