Sitzung: 14.09.2022 GR/2022/09/14
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 für den Bereich „Neustätterstraße / Waldschmidtstraße“ auf der Grundlage der vorgestellten Planung.
Der Gemeinderat stimmt den Ausführungen der Verwaltung zum Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes zu.
Der künftige Bebauungsplan soll m.u. folgende Ziele berücksichtigen:
- Sicherung des bestehenden Ortsbildes
- Maßvolle Nachverdichtung in Abhängigkeit der bestehenden infrastrukturellen Kapazität
- Minderung bestehender Missstände wie zu geringe Straßenquerschnitte, schwierige Entwässerungssituation und Verbesserung der Erschließung für Entsorgungs- und Rettungsdienste
- Fortentwicklung der städtebaulichen Struktur unter Berücksichtigung der bestehenden Topografie
- Sicherung von ortsbildprägenden Bäumen und Grünstrukturen
- Berücksichtigung der Anforderungen von Niederschlagswassermanagement und Klimaanpassung.
Folgende weitere Beschlüsse werden gefasst:
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird der PV Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
- Mit der juristischen Begleitung des Bauleitplanverfahrens wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dablstein, München, beauftragt.
- Das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den BOA übertragen