Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

1. Das im Volkshochschule Starnberger See e.V. stimmberechtigte kommunale Mitglied Gemeinde Tutzing - vertreten durch die 1. Bürgermeisterin / 2. Bürgermeisterin oder eines sonstigen Vertretungsberechtigten - wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Volkshochschule Starnberger See e.V. durch den Gemeinderat ermächtigt, der Verschmelzung des Volkshochschule Herrsching e.V. auf den Volkshochschule Starnberger See e.V. zuzustimmen.

 

2. Der Gemeinderat der Gemeinde Tutzing stimmt ferner der Satzungsänderung der Volkshochschule Starnberger See e.V. (künftig Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V.) sowie dem Verschmelzungsvertragsentwurf und der damit einhergehenden Beitragszahlungsverpflichtung zu. Es ist im Verschmelzungsvertrag festgelegt, dass sich die Kommunen jährlich an der Finanzierung der Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. mit einem Mitgliedsbeitrag von aktuell € 4,00 / Einwohner beteiligen. Der Entwurf der Satzung und des Verschmelzungsvertrages mit Stand 01.09.2022 lag dem Gemeinderat vor.