Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hebt seinen ablehnenden Beschluss vom 26. April 2022 und die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens auf.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss schließt sich der schlüssigen Argumentation des Landratsamtes Starnberg aus dem Schreiben vom 07. September 2022 an und erteilt dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 23. März 2022 nun das gemeindliche Einvernehmen.

 

Die im Antrag auf Vorbescheid gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

 

Frage

Beschluss à Antwort

Ist es planungsrechtliche zulässig, die Raumzuschnitte des Hüttenpeterhofs so zu verändern, dass künftig eine Wohnfläche von 104 m² und eine zweite Wohnfläche von 115 m² entsteht?

Ja: 10   Nein: 0

 

è  Antwort: Ja