Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 22. August 2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

 

Lfd. Nr.

Frage

Beschluss à Antwort

 

 

1.

Ist die in der beigefügten Beschreibung aufgeführte Nutzungsänderung grundsätzlich zulässig?

Ja: 10  Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

 

 

 

2.

Dürfen im südlichen Teil des Anwesens insgesamt 52 unversiegelte Stellplätze errichtet werden?

Ja: 10  Nein: 0

 

è Antwort: Ja

 

 

 

 

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Die Gemeinde Tutzing steht dem geplanten Vorhaben zur Umnutzung der bestehenden Betriebsgebäudes zu einem Postzustellungsstützpunkt der Deutschen Post positiv gegenüber. Das Vorhaben trägt zur Daseinsvorsorge bei und deckt die postalische Versorgung im gesamten südwestlichen Landkreis.

 

Die Anbindung an die Bundesstraße 2 und die zentrale Lage des Postzustellstützpunktes innerhalb des Versorgungsgebietes ist optimal. Darüber hinaus werden in dem Bereich Arbeitsplätze geschaffen.

 

Die Gemeinde Tutzing sieht das gegenständliche Geviert mit den bestehenden Gewerbe- und Wohngebäuden südlich des Brombergweges als planungsrechtlichen Innenbereich an. Darüber hinaus wird gegenwärtig ein Bebauungsplan für den betreffenden Bereich mit dem Ziel der Stärkung des Gewerbes und der Steuerung der Bebauung aufgestellt.