Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zum Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes zu.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 für den Bereich „Neustätterstraße / Waldschmidtstraße“ auf der Grundlage der vorgestellten Planung.

 

 

Der künftige Bebauungsplan soll m.u. folgende Ziele berücksichtigen:

 

  1. Sicherung des bestehenden Ortsbildes

 

  1. Maßvolle Nachverdichtung in Abhängigkeit der bestehenden infrastrukturellen Kapazität

 

  1. Minderung bestehender Missstände wie zu geringe Straßenquerschnitte, schwierige Entwässerungssituation und Verbesserung der Erschließung für Entsorgungs- und Rettungsdienste

 

  1. Fortentwicklung der städtebaulichen Struktur unter Berücksichtigung der bestehenden Topografie

 

  1. Sicherung von ortsbildprägenden Bäumen und Grünstrukturen

 

  1. Berücksichtigung der Anforderungen von Niederschlagswassermanagement und Klimaanpassung.

 


Folgende weitere Empfehlungen werden beschlossen:

 

-       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird der PV Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

-       Mit der juristischen Begleitung des Bauleitplanverfahrens wird die Kanzlei Arnecke – Sibeth – Dablstein, München, beauftragt.

 

-       Das gesamte Bauleitplanverfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, wird an den BOA übertragen.