Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 05. Juli 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 


Begründung:

 

Das gegenständliche Vorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein.

 

Für den Bereich Waldschmidtstraße / Neustätterstraße und somit auch für das gegenständliche Flurstück, wird der Gemeinderat voraussichtlich am 14. September 2022 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen. In dieser Bauleitplanung   werden auch die Bezugsmaßzahlen zwischen Bebauung und Grundstücksgröße betrachtet.

 

Das geplante Vorhaben weist eine GRZ von 0,26 auf. In der prägenden Umgebung ist keine GRZ von 0,26 vorhanden, so dass sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.