Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und

Anregungen:

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 03. Mai 2022 lag in der Zeit vom 10. Juni 2022 bis einschließlich 11. Juli 2022 öffentlich aus (gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Nr. 4, §§ 2, 3 PlanSiG).

 

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

durchgeführt. Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden

gem. § 1 Abs. 7 BauGB folgender Abwägung unterzogen:

 

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

 

Kreisbauamt, LRA Starnberg; Schreiben vom 11.07.2022

 

 

Untere Naturschutzbehörde

 

Die Untere Naturschutzbehörde wird ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgeben.

 

 

 

 

Kenntnisnahme

 

Untere Immissionsschutzbehörde

 

Die Untere Immissionsschutzbehörde wird ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgeben.

 

 

 

 

Kenntnisnahme

 

Kreisbauamt

 

1.    Die Bezeichnung der zu ändernden Festsetzung ist anzupassen, wie folgt:   In der Festsetzung III. 2.2.4 …“.  Dies lediglich als redaktionelle Änderung.

 

 

 

 

Der Empfehlung wird gefolgt und im Bebauungsplan (inkl. Begründung) angepasst

 

Ansonsten werden zu dieser Auslegung keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

 

Kenntnisnahme

 

 

Unter Einbeziehung der o.g. Beschlüsse beschließt der Bau und Ortsplanungsausschuss die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2 der Gemarkung Tutzing, mit Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 als Satzung.

 

 

 

Frau Gemeinderätin Doll erscheint zur Sitzung um 17:15 Uhr.