Sitzung: 02.08.2022 BOA/2022/08/02
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und
Anregungen:
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 03. Mai 2022 lag in der Zeit vom 10. Juni 2022 bis einschließlich 11. Juli 2022 öffentlich aus (gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Nr. 4, §§ 2, 3 PlanSiG).
Gleichzeitig wurde die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Die während der
genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden
gem. § 1 Abs. 7 BauGB folgender
Abwägung unterzogen:
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange:
Kreisbauamt, LRA Starnberg; Schreiben vom 11.07.2022
Untere Naturschutzbehörde Die Untere Naturschutzbehörde wird ggf.
eine gesonderte Stellungnahme abgeben. |
Kenntnisnahme |
Untere Immissionsschutzbehörde Die Untere Immissionsschutzbehörde wird
ggf. eine gesonderte Stellungnahme abgeben. |
Kenntnisnahme |
Kreisbauamt 1.
Die Bezeichnung der zu ändernden
Festsetzung ist anzupassen, wie folgt:
„In der Festsetzung III. 2.2.4 …“.
Dies lediglich als redaktionelle Änderung. |
Der Empfehlung wird gefolgt und im
Bebauungsplan (inkl. Begründung) angepasst |
Ansonsten werden zu dieser Auslegung
keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorgebracht. |
Kenntnisnahme |
Unter Einbeziehung der o.g.
Beschlüsse beschließt der Bau und Ortsplanungsausschuss die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2 der Gemarkung
Tutzing, mit Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 als Satzung.
Frau Gemeinderätin Doll erscheint zur Sitzung um 17:15 Uhr.